Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße wird am Donnerstag, 29. Juni 2023, ab 9.00 Uhr in Bad Dürkheim mündlich über eine Klage einer Anwohnerin gegen eine von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim der Stadt Bad Dürkheim erteilte Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung der „Brunnenhalle“ verhandeln. Bei der „Brunnenhalle“ handelt es sich um ein in den 1930er Jahren errichtetes Veranstaltungsgebäude, das der Durchführung von Veranstaltungen, wie Kleinkunst, Theater, Kindertheater, Konzerte, Lesungen, Kino, Tanzveranstaltungen, Ausstellungen, Tagungen, Kongresse, Schulungen, Fortbildungen, Firmenevents, Messen, Märkte, Auktionen, Wahlen, Personalversammlungen, Sitzungen, Besprechungen und Bürgerbeteiligungsverfahren dient. Die Brunnenhalle liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kurgebiet“ in der Nähe des Kurgartens und des Salinariums. Die Baugenehmigung betrifft u.a. den Anbau einer Touristen-Information mit Büroeinheiten sowie einer Gastronomie.
Die Klägerin macht geltend, die Baugenehmigung verletze sie in eigenen Rechten. Es handele sich um eine „maßgeschneiderte Baugenehmigung“, die mit allen Mitteln versuche, eine an dieser Stelle mit lärmsensibler Umgebungsbebauung völlig unpassende Eventlocation zu realisieren. Die Lärmschutzmaßnahmen, die der Sachverständige in seinem Gutachten empfehle, seien völlig unrealistisch und geradezu naiv.
Der beklagte Landkreis hält die Baugenehmigung für rechtmäßig. Unter Berücksichtigung des schalltechnischen Gutachtens sei in der Betriebsbeschreibung klar und verständlich aufgeführt, welche Arbeitsabläufe an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten stattfinden dürften. In der Begründung des Bebauungsplans „Kurgebiet“ sei der Ausbau des Fremdenverkehrs als landes- und regionalplanerisches Ziel aufgeführt, ebenso die Stärkung der Kurfunktion, die eine unabdingbare Voraussetzung für die Zukunftsentwicklung für Bad Dürkheim darstelle. Durch die Mitaufnahme einer Tourist-Information, Gastronomie und Veranstaltungsräume würden diese erklärten Ziele eingehalten.
Das Verwaltungsgericht wird zunächst die Örtlichkeiten in Augenschein nehmen und im Anschluss daran im Ratssaal 1.21 der Stadt Bad Dürkheim mündlich über die Streitsache verhandeln.
Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, Verfahren 5 K 797/22.NW