Herzlich Willkommen beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße

Anschrift:

Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100162, 67401 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: 06321 / 401 - 0
Telefax: 06321 / 401 - 4848
E-Mail: poststelle(at)vgnw.jm.rlp.de

Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.

Behörden- und Geschäftsleitung

Präsident:
Dr. Christof Berthold

Vizepräsidentin:
Helga Klingenmeier

Geschäftsleiterin:
Justizamtsrätin
Jessica Ziegler

Sprechzeiten / Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nachmittags nur nach Vereinbarung oder in Eilfällen.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.

Persönliche Vorsprachen bei der Rechtsantragstelle
sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle.

Elektronischer Rechtsverkehr

Sie können bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Klagen, Anträge und sonstige Prozesserklärungen auch auf elektronischem Wege einreichen. Eine einfache E-Mail oder die Nutzung des elektronischen Nutzer­kontos der Verwaltung reichen hierfür nicht aus. Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren unterliegen besonderen Wirksamkeitsanforderungen. Weitere Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie hier.

Hinweise und Störungsmeldungen zur EGVP-Infrastruktur finden Sie hier.

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitete Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumenten an das Gericht und die Gerichtsvollzieher eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr.

In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link:

https://nutzerkonto.service.rlp.de.