Referendarausbildung

Anträge auf Zuweisung zur Ausbildung im Rahmen der Pflichtstation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind an den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zu richten (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 d, Abs. 2 JAPO). Ausbildungszusagen können seitens des Verwaltungsgerichts nicht abgegeben werden.

Gesuche um das erforderliche Einverständnis mit der Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Wahlstation sind an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (www.ovg.justiz.rlp.de) zu richten.

Praktische Studienzeit

Beim Verwaltungsgericht Neustadt besteht die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 JAG abzuleisten.

Schülerpraktikum

Es besteht für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (ab 11. Schuljahr), die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Schule ein Schülerpraktikum gemäß § 6 Abs. 1 Schulgesetz in Verbindung mit den für die einzelnen Schulformen erlassenen Lehrplänen des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht Neustdt abzuleisten.
Angesprochen sind die Schülerinnen und Schüler, die zumindest ein Jurastudium in Erwägung ziehen. Die Dauer beträgt eine Woche und ist mit dem Verwaltungsleitung des Verwaltungsgerichts abzustimmen. Bewerbungen sind an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Neustadt, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße zu richten.