Hinweise zur Praktikanten- und Referendarausbildung
Referendarausbildung
Anträge auf Zuweisung zur Ausbildung im Rahmen der Pflichtstation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind an den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zu richten (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 d, Abs. 2 JAPO). Ausbildungszusagen können seitens des Verwaltungsgerichts nicht abgegeben werden.
Gesuche um das erforderliche Einverständnis mit der Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Wahlstation sind an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (www.ovg.justiz.rlp.de) zu richten.
Praktische Studienzeit
Beim Verwaltungsgericht Neustadt besteht die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 JAG abzuleisten.
Schülerpraktikum
Es besteht für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (ab 11. Schuljahr), die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Schule ein Schülerpraktikum gemäß § 6 Abs. 1 Schulgesetz in Verbindung mit den für die einzelnen Schulformen erlassenen Lehrplänen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht Neustadt abzuleisten. Angesprochen sind die Schülerinnen und Schüler, die zumindest ein Jurastudium in Erwägung ziehen. Die Dauer beträgt eine Woche und ist mit der Verwaltungsleitung des Gerichts abzustimmen. Bewerbungen sind an den Präsident des Verwaltungsgerichts Neustadt, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt zu richten.
Für weitere Fragen können Sie sich an
Frau JustizamtsrätinJessica Ziegler
Tel. 06321 401 - 248
poststelle(at)vgnw.jm.rlp.de
wenden.