• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Verhandlungstermine
    • Datenbank (ESOVGRP)
    • Datenschutz
    • Landesrecht und Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
    • Entscheidungsversand
    • Güterichter
    • Kontakt
    • Rechtsantragstelle
    • Stellenangebote
    • Wegbeschreibung
    • Zeugenkontaktstelle
    • Newsletter
  • Themen
    • Themen
    • Beruf und Familie
    • Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
    • Elektronischer Rechtsverkehr
    • Prozesskostenhilfe
    • Referendare / Praktikanten
  • Presse & Aktuelles
  • Startseite
  • Themen
  • Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn Sie nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dem Antrag sind eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen.

Nach oben

Über die Behörde

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Newsletter
  • Wegbeschreibung

Informationen

  • Elektronischer Rechtsverkehr