Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Verwaltungsgericht Neustadt © VG Neustadt
Präsident
Dr. Christof Berthold
Vizepräsident
Thomas Butzinger
Geschäftsleiterin
Justizamtfrau Jessica Ziegler
Pressesprecher-/innen
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht
Helga Klingenmeier
Richterin am Verwaltungsgericht
Sabine Jahn-Riehl
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Prof. Roland Kintz
Adresse und Kontakt - Sprechzeiten
Anschrift
Robert-Stolz-Str. 20 Postfach 100162
67433 Neustadt/Wstr. 67401 Neustadt/Wstr.
Telefon: 06321 401 - 0 Homepage
Telefax: 06321 401 - 4848 www.vgnw.justiz.rlp.de
Montag bis Donnerstag Freitag
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Elektronischer Rechtsverkehr
Sie können bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Klagen, Anträge und sonstige Prozesserklärungen auch auf elektronischem Wege einreichen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren unterliegen besonderen Wirksamkeitsanforderungen. Weitere Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie hier.
Aktuelle Informationen zur Rechtsantragstelle
Aus aktuellem Anlass bleibt die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bis auf Weiteres für den persönlichen Kontakt geschlossen. Sie können weiterhin zu den üblichen Sprechzeiten der Rechtsantragstelle telefonisch mit uns in Kontakt treten. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik: "SERVICE & INFORMATIONEN" - "Rechtsantragstelle".
Einreichung von Eilverfahren
Es wird gebeten, darauf zu achten, dass Anträge und Schriftsätze in eilbedürftigen Angelegenheiten Montag bis Donnerstag vor 15:00 Uhr und Freitag vor 12:30 Uhr beim Verwaltungsgericht vorliegen, da ansonsten eine Bearbeitung vor dem nächsten Arbeitstag nicht mehr gewährleistet ist. Die frühzeitige Ankündigung eilbedürftiger Anträge oder Schriftsätze wird dringend empfohlen (Fax oder Telefon).
Bereitschafts- bzw. Notdienst beachten.
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße nicht betreten! Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg.
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße unabweisbar sein, die folgenden Regelungen:
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
- Bringen Sie eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine Maske mit Standards KN95/N95 oder FFP 2 oder eines vergleichbaren Standards mit und tragen Sie diese, soweit Sie nicht von dem Tragen einer solchen Bedeckung generell befreit sind oder zum Abnehmen derselben aufgefordert werden.
- Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
- Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
Aktuelles
Landestransparenzgesetz
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.