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Rechtsantragstelle

Beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Aufnahme von Rechtsbehelfen (z.B. Klagen und Anträgen). Die Rechtsantragstelle wird von einem Beamten des dritten Einstiegsamtes betreut. Er leistet auch Formulierungshilfe bei der Stellung des Antrages sowie bei der Aufnahme des richtigen Beklagten oder Antragsgegners. Bei Eil-Anträgen nimmt er auch eine Begründung auf. Die Rechtsuchenden sollten - soweit vorhanden - den Widerspruchsbescheid oder den Bescheid, der angefochten werden soll, mitbringen. Fragen nach der richtigen Zuständigkeit für das jeweilige Anliegen oder nach dem richtigen Rechtsmittel, können auch telefonisch geklärt werden.

Hinweis: Zu einer Rechtsberatung ist die Rechtsantragstelle nicht befugt.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung. Auch zu anderen Zeiten ist es möglich, sich an die Rechtsantragstelle zu wenden. Hierzu ist allerdings zwingend eine (telefonische) Terminvereinbarung mit der Sachbearbeiterin notwendig.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Da vor den Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang besteht, können Sie die Klage auch selbst erheben bzw. den Antrag selbst stellen. In der rechten Spalte stehen Ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung, die Sie benutzen können. Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, können Sie sich auch telefonisch unter den oben angegebenen Rufnummern an die Rechtsantragstelle wenden.

Was müssen Sie beachten?
  • Wenn Sie die Formulare benutzen, können Sie diese entweder erst  ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen oder Sie vervollständigen diese am PC und drucken Sie dann aus.
  • Die Klage- bzw. Antragsschrift muss unterschrieben sein.
  • Die Bescheide die angefochten werden sollen, sollten in Kopie beigefügt werden.
  • Eine Abschrift der Klage- bzw. Antragsschrift ist  für die Gegenseite anzufügen.
Wie muss die Klage/der Antrag bei Gericht eingereicht werden?
  • Die Klage bzw. der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  • Sie können die Klage- bzw. Antragsschrift auch per Fax übersenden.
  • Für Eingaben, also auch für Klagen oder Anträge, die auf elektronischem Wege erhoben werden gelten die besonderen rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr. Eine einfache E-Mail erfüllt nicht die erforderliche Schriftform. Die elektronische Form wird durch eine qualifizierte signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) zu übermitteln ist. Nach diesen Vorschriften ist für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr eine entsprechende Berechtigung (Signatur) notwendig.

Formulare

  • pdfAntragsformular
  • pdfKlageformular
  • pdfErklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Link zum Bundesjustizportal für Formulare nebst Ausfüllhinweisen

www.justiz.de/formulare/index.php 

Sachbearbeiterin

Justizamtfrau Julia Stövesand
Telefon: 06321 401 - 306

 

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